2. März 2012

Diskussionsveranstaltung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft



Anlässlich der öffentlichen Diskussionsveranstaltung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft, die am 29. Februar in der Bibliothek des Karlsruher Instituts für Technologie stattfand, erklären Grüne Jugend Karlsruhe, Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Karlsruhe und Grüne Hochschulgruppe Karlsruhe:

„Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Verfassten
Studierendenschaft setzt die grün-rote Landesregierung eines ihrer zentralen
hochschulpolitischen Vorhaben um. Nach über 35 Jahren werden damit auch die Baden-Württembergischen Hochschulen wieder ein Ort demokratischer Mitbestimmung.“, erklärt Harald Löffel vom Kreisvorstand der Karlsruher GRÜNEN.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzesentwurf die obligatorische Mitgliedschaft aller Studierenden vorsieht.“ so Vera Schumacher, Sprecherin der Grünen Jugend Karlsruhe. „Weitere zentrale Punkte, die eine Verfasste Studierendenschaft ausmachen, werden vom Gesetzesentwurf abgedeckt. Hierzu zählen weitgehende Satzungsautonomie und ein politisches Mandat, das eine Interessensvertretung der Studierenden gegenüber Hochschule und Gesellschaft garantiert.“

Neben diesen positiven Aspekten sieht die Grüne Hochschulgruppe auch Kritisches: „Die Entscheidung über die Konzeption der Wahl der studentischen Vertreter in Hochschulgremien sollte im Rahmen der Satzungsautonomie den Studierendenschaften überlassen bleiben,“ so Daniel Uber, Mitglied der Grünen Hochschulgruppe. Das Gesetz sieht einen externen nicht-studentischen Finanzaufseher vor, der von der Studierendenschaft bezahlt werden muss. „Diese Finanzaufsicht würde einen großen Teil der studentischen Beiträge in Anspruch nehmen. Darüber hinaus zeugt eine derartige Finanzaufsicht nicht von Vertrauen in die Baden-Württembergischen Studierenden und verkennt das Engagement der Finanzreferenten der unabhängigen Modelle“, erklärt Uber weiter.
Falls sich eine Studierendenschaft keine eigene Satzung gibt, tritt eine vom Gesetz vorgegebene Alternativsatzung in Kraft. „Die derzeit vorgelegte Alternativsatzung bietet keine sinnvolle Grundlage für studentische Mitbestimmung.“ kritisiert Christian Zimmermann von der Grünen Hochschulgruppe.



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